Verein der Haus- & Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V.

Widerrufsbelehrung

Widerruf Ihrer Mitgliedschaft beim Verein der Haus- & Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V.

Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Als Verbraucher gilt gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbestimmungen

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag Ihrer Beitrittserklärung, ohne Angabe von Gründen, die Mitgliedschaft beim Verein der Haus- & Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V. zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Briefpost, Telefax, E-Mail oder online über unser Widerrufsformular) über Ihren Entschluss, den Beitritt zu widerrufen, informieren.

Richten Sie Ihren schriftlichen Widerruf an:

Verein der Haus- & Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V.
Dellstr. 30, 47051 Duisburg
Tel.: 0203-99217-0
Fax: 0203-99217-10
E-Mail: info@hugduisburg.de

Alternativ können Sie Ihre Mitgliedschaft auch online über das Widerrufsformular auf dieser Website widerrufen.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie Ihren Mitgliedsantrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft erhaltenen Beitragszahlungen. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich - spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung nutzen wir dasselbe Zahlungsmittel, welches Sie bei Ihrer Zahlung an uns verwendet haben. Anderes gilt nur, wenn mit Ihnen ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für die Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Für den Fall, dass auf Ihren Wunsch bereits während der Widerrufsfrist Dienstleistungen durch uns erbracht wurden, steht uns ein angemessener Betrag für unsere Leistungen zu. Dieser Betrag richtet sich nach dem Umfang der, bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bereits erbrachten Leistungen. Maßgeblich ist dabei das Verhältnis zum Gesamtumfang der im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft vorgesehenen Dienstleistungen.