Wirtschaftlichkeitsberechnungen können nur erstellt werden, wenn ausnahmslos sämtliche nachfolgend aufgeführten Berechnungsunterlagen vollzählig vorgelegt werden:
Die genehmigte Anzeige über die Aufstellung der Schlussabrechnung und ggf. alle weiteren genehmigten Wirtschaftlichkeitsberechnungen (genehmigt durch die Bewilligungsbehörde für die öffentlichen Mittel) und die Zusatzberechnung dazu.
Nachweise über die heutige Zins- und Tilgungsbelastung aus den genehmigten Hypotheken und Darlehen.
Falls die öffentlichen Mittel vorzeitig zurückgezahlt wurden, die Mitteilung der darlehnsverwaltenden Stelle (z.B. Wohnungsbauförderungsanstalt Düsseldorf über die Höhe der Rückzahlungsbeträge und den letzten Zinssatz und den Bescheid der Bewilligungsbehörde (z.B. Amt für Wohnungswesen der Stadt Duisburg) über den Endtermin der Eigenschaft öffentlich gefördert.
Genehmigungsbescheide der Bewilligungsbehörde zu nachträglichen Baukosten bzw. Modernisierungskosten oder aber Rechnungen zu diesen Kosten, wenn durch uns ein Wertverbesserungsantrag zur nachträglichen Genehmigung bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden soll (z.B. Anlage einer Gemeinschaftsantenne, Kabel-TV., Satellitenanlage, Heizungseinbau, erstmalige Verfliesung von Bädern, Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung, Anliegerbeiträge zu Straßenbaukosten, Gehwegbefestigung, etc.) Nachweis der zur Modernisierungsmaßnahme aufgenommenen Finanzierungsmittel (Darlehensvertrag, etc.)
Aufstellung der Wohnungen unter Angabe der Wohnflächen und derzeitigen Mieten.
Falls die Umwandlung eines ehemaligen Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentum vorgesehen oder vollzogen ist, wird zusätzlich die Teilungserklärung für Wohnungseigentum und der komplette ursprüngliche Bewilligungsbescheid zur Zuordnung der öffentlichen Mittel benötigt, um Einzelwirtschaftlichkeitsberechnungen zu erstellen.
Soll auch die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung erfolgen, werden die Belege des Abrechnungsjahres (Grundsteuerbescheid, Müllgebühren, Straßenreinigungskosten, Sach- und Haftpflichtversicherung, Schornsteinfegergebühren, Allgemeinstromkosten) benötigt.