Duisburger Journal

Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 9 Wohnungsbaupolitik urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist. Deshalb enthält das Wärme- planungsgesetz Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme in 2030 50% betragen, 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein.“ Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Seite der beiden betei- ligten Ministerien. Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung soll eben- falls im September 2023 vom Bundestag beschlossen werden. Klimaschutzprogramm – Expertenrat Der Expertenrat für Klimafragen hat seine Stellung- nahme zum Klimaschutzprogramm 2023 der Bundes- regierung veröffentlicht. Darin nimmt der Expertenrat zu den Annahmen bezüglich der ausgewiesenen Treib- hausgasminderung Stellung und ordnet das Programm übergreifend ein. Die im Klimaschutzprogramm enthal- tenen Maßnahmen für die Sektoren Gebäude und Ver- kehr stellen laut der Bundesregierung auch die Maß- nahmen nach § 8 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dar (Sofortprogramme). In einem gesonderten Bericht hat der Expertenrat daher die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima- schutz (BMWK), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgeschlagenen Maßnahmen für die Sektoren Gebäude und Verkehr in dieser Hinsicht vertiefend geprüft. Deutliche Emissionsminderungen möglich, weiterhin große Lücke zu KSG-Zielen Mit dem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorge- schlagen. Bei konsequenter Umsetzung des Programms soll sich die kumulierte Lücke zum KSG-Zielpfad für die Jahre 2021 bis 2030 bis auf rund 200 Mt CO 2 -Äq. verringern. Damit hat das Klimaschutzprogramm einen zwar hohen, aber gemäß Klimaschutzgesetz unzureichenden Minde- rungsanspruch. Die Bundesregierung legt dabei nicht dar, wie die verbleibende Differenz zu den KSG-Zielen geschlossen werden soll. Der Expertenrat hat von der Bundesregierung eine umfäng- liche, insgesamt aber unzureichende Datengrundlage erhal- ten. Daher kann er die von der Bundesregierung genannte Minderungswirkung des Programms nicht bestätigen. Den- noch geht der Expertenrat von einem substanziellen Beitrag aus. „Die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm können signifikante Treibhausgasminderungen ermöglichen, gerade in den Sektoren Energie und Industrie, aber auch im Gebäu- desektor – je nach Umsetzung der GEG-Novelle“, sagt Hans- Martin Henning, der Vorsitzende des Expertenrats. Verkehr und Gebäude: unzureichend als Sofortprogramme Die gesonderte Prüfung der Maßnahmen für Gebäude und Verkehr zeigt, dass die von der Bundesregierung ausgewie- senen Treibhausgasminderungen für die beiden Sektoren nicht ausreichen würden, um die sektoralen Zielverfehlungen auszugleichen. So bleibt laut den vom Expertenrat geprüften Gutachten für den Gebäudesektor eine kumulierte Lücke bis zum Jahr 2030 von 35 Mt CO 2 -Äq. Im Verkehrssektor beträgt die Lücke bis 2030 zwischen 117 und 191 Mt CO 2 - Äq. Die Spannbreite ergibt sich aus den unterschiedlichen Abschätzungen von BMDV und BMWK. Der Expertenrat stellt damit fest, dass laut der Zahlen der Bundesregierung die vorgelegten Maßnahmen zwar eine emissionsmindernde Wirkung haben, aber die Anforderung an ein Sofortpro- gramm gemäß Klimaschutzgesetz nicht erfüllen. Zudem fallen die vom Expertenrat identifizierten Mängel der Datengrundlage auch in diesen beiden Sektoren ins Gewicht. Hans-Martin Henning führt aus: „Wir vermuten, dass die an- genommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor ge- ringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet. Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich. Im Verkehrssektor sehen wir optimistische Annahmen beispielsweise bezüglich der Umsetzungsgeschwindigkeit und Finanzierung der Maßnahmen sowie bei der Bewältigung von Umsetzungs- hemmnissen.“ Große Anstrengungen und schlüssiges Gesamtkonzept notwendig Das Klimaschutzprogramm enthält wichtige Neuerungen, insbesondere in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr. Die Maßnahmen zielen allerdings vorrangig auf die- jenigen Handlungsfelder zur Treibhausgasminderung ab, die bereits in der Vergangenheit bearbeitet wurden. Brigitte Knopf, die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, bemerkt dazu: „Erforderlich wäre eine Adressierung der Minderungspotenziale aller verfügbaren Handlungsfelder, beispielsweise auch der Abbau klimaschädlicher Subventio- nen, der bisher nur vage formuliert wird.“ Aus Sicht des Expertenrats fehlt ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept und ein übergreifender Maßnahmenrahmen. Eine konsequente, möglichst frühzeitige Durchsetzung der festen Obergrenze im nationalen Emissionshandel, inklusive flankierender Maßnah- men zur sozialen und wirtschaftlichen Absicherung, wäre hierfür eine naheliegende Option. Brigitte Knopf: „Wir sehen Handlungsbedarf für die Bundesregierung sowohl hinsichtlich der Verbesserung der Datengrundlage der Klimapolitik, bezüglich des Schließens der verbleibenden Ziellücke als auch bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die von der europäischen Lasten- teilung betroffenen Sektoren gerichtet werden, die bisher im Kontext der Novelle des Klimaschutzgesetzes keine geson- derte Betrachtung finden.“ ➧

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