Duisburger Journal

8 Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 Wohnungsbaupolitik desministerium fu ̈ r Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kom- munen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bu ̈ rgerinnen und Bu ̈ rger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können. Daru ̈ ber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärme- planungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahr- plänen fu ̈ r den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahr- zehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit wel- chem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungs- gesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig. So eine Planung kostet Geld. Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommt kein Mehr- aufwand zu. Es werden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schorn- steinfeger schon vorliegen. Mit dem Wärmeplan vor Ort gibt es mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit.“ Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systemati- schen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirt- schaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgas- neutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschrei- ten. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in Heizungsgesetz (GEG) Zu Beginn der Plenarsitzung des Deutsches Bundes- tages am 5. September 2023 wird der Bundestag darü- ber beschließen, ob das Heizungsgesetz auf die Tages- ordnung der Beratungen am 8. September 2023 gesetzt wird. In einer namentlichen Abstimmung soll die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Änderung der Heizkostenverordnung und die Änderung der Kehl- und Überprüfungsordnung auf der Grundlage der Drucksache 20/6875 beschlossen werden. Weitere Abstimmungen erfolgen über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/7595), die Anträge der AfD-Fraktion (20/7357), (20/6415), (20/6416), und den Antrag der Fraktion Die Linke (20/7619). Dazu gibt es jeweils Beschlussempfeh- lungen des Klimaschutzausschusses (20/7619 Buchstabe c), (20/7028) und (20/7030) und zum Antrag der Linken (20/7623). Also eine ganze Menge von Beschlüssen, die wohl den Freitag, 8. September 2023 beraten oder/und beschlossen werden. Dabei besteht immer noch nicht Klarheit über das geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch. Ob und wie viel es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, werde derzeit noch geprüft, so das Ministerium. Die KfW plant zusätzliche, einkommensabhängige zinsver- günstige Kredite mit langen Kaufzeiten ab dem 1. Januar 2024. Auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU Bundestagsfraktion ist mehr als merk- würdig, denn das Wirtschaftsministerium hat offenbar nicht einmal eine plausible Schätzung über die CO 2 Einsparung durch das geplante GEG. Dazu ist zu fragen, „wie sollen die Abgeordneten denn guten Gewissens eine Entscheidung fällen, die dazu führen soll, dass der klimapolitisch notwen- dige Pfad eingeschlagen wird? Wer wie Robert Habeck darauf gedrängt hat, die CO 2 -freundlicheren Kernkraftwerke stillzulegen und damit klimaschädlich vorgegangen ist, sollte deutlich bessere Argumente vorbringen als diese besondere Form der Ahnungslosigkeit. Die Antwort des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium, Udo Philipp: „Hierzu liegen der Bundesregierung gegen- wärtig noch keine abschließenden Abschätzungen vor“ , ist unverständlich und unverantwortlich. Die Bundesregierung kann auch ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des ersten Heizhammer-Entwurfes noch immer nicht sagen, was er bringen soll. Dabei ist doch dieses Gesetz ein wichtiger Weg zur Reduzierung der Treibhausgase im Gebäude-Sektor. Gesetz zur Wärmeplanung Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium fu ̈ r Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bun- Neues aus der Politik Heizungsgesetz (GEG) – Gesetz zur Wärmeplanung – Klimaschutzprogramm – Expertenrat – Klima- und Trans- formationsfond – Solarpaket I – Zahl der Sozialwohnungen sinken weiter – Neugeschäft imWohnungsbau kommt zum Erliegen – Bauen und Wohnen sollen billiger werden – Sprüche von Robert Habeck – Neue Trinkwasser- verordnung – Mietenstopp – Sonderabschreibung und 1.000 Euro-Freigrenze

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