Duisburger Journal
10 Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 Wohnungsbaupolitik ➧ Der Expertenrat ist sich bewusst, dass es großer Anstren- gungen bedarf, die Zielvorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erreichen und betont abschließend, dass ein solches Gesamt- konzept die genannten Herausforderungen offen und trans- parent ansprechen und eventuelle Zielkonflikte gegeneinan- der abwägen muss. Er stellt fest, dass es dafür eine aktive Gestaltung der Aushandlungsprozesse zwischen konfligie- renden politischen Zielen und bei möglichen gesellschaftlichen Konflikten benötigt. Die im Zusammenhang mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes besonders herausgehobene Gesamt- verantwortung der Bundesregierung für die Erreichung der Klimaziele bildet aus Sicht des Expertenrates hierfür eine gute Grundlage. Klima- und Transformationsfonds: Unterstützung für die Kommunen bei der Wärmeplanung Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Wirtschafts- plans 2024 für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung werden aus dem KTF insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt. Darüber hinaus stehen im kommenden Jahr knapp 19 Milliarden Euro für Sanierung und Neubau im Gebäudebereich zur Ver- fügung. Mit weiteren 70 Millionen Euro fördern wir die energetische Stadtsanierung. Zudem setzen wir die Sanierung von Schwimmbädern und anderen kommu- nalen Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur fort und fördern urbane Räume bei deren Anpassung z.B. an Starkwetterereignisse und den Klimawandel. Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Viele Menschen wollen wissen, welche verlässlichen, nachhaltigen und bezahlbaren Möglichkeiten sie zukünftig beim Heizen haben. Dafür legen wir sehr bald einen Gesetzentwurf für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung vor. Mit der Wärmeplanung können Kommunen überall in Deutsch- land über aktuelle und künftige Anschlussmöglichkeiten und Energieträger informieren. Dafür stellt die Bundesregierung mit dem heute beschlossenen Finanzplan des Klima- und Transformationsfonds 500 Millionen Euro für die nächsten Jahre zur Verfügung. Ergänzend dazu bietet das Bauminis- terium weiter sein Förderprogramm zur energetischen Stadt- sanierung an. Wichtige Impulse für die Baubranche können mit der 19 Mil- liarden BEG-Förderung allein im nächsten Jahr gesetzt werden. Die Finanzierung über den KTF hat das notwendige Volumen, um flexibel unsere Sanierungs- und Neubaupro- gramme zu finanzieren." Photovoltaik für alle Das Bundeskabinett hat das „Solarpaket I“ beschlossen. In dem Gesetzentwurf sind Änderungen beim Mieter- strom enthalten: Vermieter und WEGs sollen zu mehr Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern animiert werden. Leichter wird's auch bei Balkonkraft- werken. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt vor, dass in Deutschland 215 Gigawatt installierte Leistung Photovoltaik bis 2030 erreicht werden muss, im Jahr 2035 dann 309 Gigawatt – hälftig von Dächern und Freiflächen. Dafür muss laut Bundesregierung der jährliche Ausbau von aktuell zirka sieben Gigawatt zunächst bis 2026 auf 22 Gigawatt verdrei- facht werden. Um das Ziel zu erreichen, hat das Kabinett am 16. August ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, kurz gesagt: das „Solarpaket I“. Umgesetzt werden damit zentrale Maßnah- men der Photovoltaik-Strategie von Mai 2023. Die Anschaf- fung von Solaranlagen für den Balkon oder das Dach soll deutlich einfacher und populärer werden. Der Referenten- entwurf stammt aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Mieterstrom: Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern sieht der Gesetzentwurf vor, dass weniger Papierkram anfallen soll. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür soll ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geschaffen werden. Es unterscheidet sich vom etablierten Mieterstrom- Modell bei Förderung und Vergütung. Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, jedenfalls solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Außerdem sollen technische Anforderungen beim Mieterstrom sinken. Die Förderung für das „Repowering“ – also für den Ausbau einer bestehenden Dachsolaranlage für mehr Leistung etwa durch den Einbau effizienterer Module – soll attraktiver gestaltet werden. Balkonkraftwerke: Anmeldung entfällt Eigentümer und Mieter können Strom auch mit einer kleinen Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Hauswand produ- zieren. Hier hat die Bundesregierung den Abbau bürokrati- scher Hürden angekündigt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden muss. Und die Eintragung im Marktstammdatenre- gister soll auf wenige Daten beschränkt werden. Aktuell ist Schulze & Trienenjost GbR Haushaltsauflösungen • Entrümpelung • Service Rund ums Haus Krefelder Str. 203 47226 Duisburg Tel.: +49 (0265) 314958 Fax.: +49 (0265) 550892 cewpies@gmx.de www.schulze-trienenjost.com – Anzeige –
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