Duisburger Journal

Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 23 Abfall- und Abwassergebühren für private Haushalte 2023 in Nordrhein-Westfalen OVG-Urteil entlastet die Verbraucher bei den Abwassergebühren Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen wurde die Entwicklung der Abfallgebühren erneut betrachtet. Sie sind in diesem Jahr für Privathaushalte1 mit 3-6 % je nach Abfuhrrhythmus ähnlich der Inflationsrate gestiegen. kommen.“ Das Ergebnis: 72 Prozent der Befragten nannten das Erbringen von mehr Eigenleistung. Aber auch Kompro- misse bei Objekt und Standort sind ihren Angaben zufolge an der Tagesordnung. Wer könne, mobilisiere zudem weitere Kapitalquellen. Nur auf die eigene Immobilie zu verzichten – das sei für die meisten ihrer Kundinnen und Kunden keine Option, bestätigten die Marktkenner unisono. „Und das ist letztlich auch gut so“, weist Guthmann auf einen wichtigen Punkt hin: „Jeder Eigentümerwechsel bringt auch den Klimaschutz voran, wie unsere Befragung bestätigt.“ Fast alle Immobilienvermittler berichten, dass die Neu-Eigentümer ihre fossile Heizung früher oder später durch ein nachhaltigeres Modell ersetzen wollen – gut jeder fünfte hat beobachtet, dass dies kurzfristig geschehen soll.  Unverändert auffallend, aber leicht erklärbar, ist, dass der Ab- fuhrrhythmus der Restmülltonnen einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren hat. Im Landesdurchschnitt zahlt der Musterhaushalt am meisten, der seine 120-Liter- Restmülltonne wöchentlich leeren lassen muss: rund 396 Euro jährlich. Die 14-tägliche Abfuhr kostet im Schnitt 289 Euro, die vierwöchentliche 229 Euro. Um das Klima und die Geldbeutel der Abfallgebührenzahler in NRW zu schonen, fordert der Bund der Steuerzahler NRW vor allem die Städte Köln, Düsseldorf, Essen, Mülheim an der Ruhr, Bottrop, Gelsenkirchen, Wuppertal und Langenfeld auf, die reguläre wöchentliche Abfuhr der Restmülltonnen auf einen 14-täglichen Turnus umzustellen. BdSt-Forderungen zu den Abfallgebühren lauten: • Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können durch ihre Entscheidungen im Stadtrat / Gemein- derat die Abfallgebührenzahler entlasten. So sollte der regelhafte wöchentliche Abfuhrturnus der Restmüll- tonnen und der Biotonne wie z.B. in Münster abgeschafft werden. Eine wöchentliche Abfuhr kann optional weiterhin angeboten werden, sollte aber eben nicht mehr für alle Haushalte obligatorisch sein. • Auch sollte man den Gebührenzahlern erlauben, sich die Größe der Mülltonnen und den Abfuhrturnus selbst aus- zusuchen. Eine Auswahlmöglichkeit kleinerer Tonnen- größen und größere Leerungsintervalle mit entsprechend niedrigeren Abfallgebühren setzt auch einen Anreiz zur Abfallvermeidung. • Neue Gesetze und Verordnungen mit immer höheren Umweltauflagen müssen mit Augenmaß erlassen werden. Beispiele: Die diversen Novellen des ElektroG führen zu hohen Aufwendungen bei der Erfassung des Abfalls auf den kommunalen Wertstoffhöfen. Folge der TA-Luft sind hohe Aufwendungen bei der Bioabfallbehandlung. Das Brennstoff-Emissions-Handelsgesetz führt zu CO 2 -Beprei- sung der Hausmüllverbrennungsanlagen mit der Gefahr höherer Abfallgebühren. Abwassergebühren I Immer noch gibt es eine weite Spannbreite bei den Gebühren- sätzen für Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Sie reicht von 1,26 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser in Reken bis zu 6,21 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser in Monschau. Beim Regenwasser reicht sie von 0,15 Euro je Quadratmeter vollver- siegelter Fläche in Schloß Holte-Stukenbrock bis zu 2,03 Euro je Quadratmeter in Viersen. Der Musterhaushalt zahlt für die Abwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser) 1.434 Euro pro Jahr in Monschau am meisten und mit 287 Euro in Reken am wenigsten. Im Landesdurchschnitt sind die Abwassergebühren für den BdStMusterhaushalt in diesem Jahr auf 755 Euro gestiegen. Das ist eine Zunahme von 15 Euro im Vergleich zum Jahr 2022 und entspricht 2 %. Die BdSt-Forderungen zu den Abwassergebühren • An die Verantwortlichen in den Kommunen appellieren wir: Nutzen Sie die vom Landtag mit der KAG-Änderung geschaffenen und über die Vorgaben des OVG-Urteils hinausgehenden Spielräume bei der Gebührenkalkulation nicht zu Lasten der Gebührenzahler bis zum Anschlag aus! Vielmehr sollten die Städte und Gemeinden alle gesetz- lichen und rechtlichen Spielräume bei der Kalkulation der Kapitalkosten bürgerfreundlich nutzen (Abschreibungen nach 8 dem Anschaffungswert statt nach dem Wieder- beschaffungszeitwert; Umsetzung der Vorgaben des OVG- Urteils vom 17. Mai 2022 bei der kalkulatorischen Verzin- sung). • Der Landesgesetzgeber ist aufgefordert, § 6 KAG NRW dahingehend nachzuschärfen, dass den Maßstäben des OVG-Urteils von Mai 2022 umfassend Geltung eingeräumt wird. • Neue Umweltauflagen in Gesetzen und Verordnungen sind mit Augenmaß zu erlassen (4. Reinigungsstufe bei Kläranlagen, Abwasserabgabe auch bei Regenwasser, Klärschlammverbrennung) und die Abwassergebühren zu berücksichtigen. Der Abfall- und Abwassergebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW e.V ist auf den Seiten des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen herunterladbar. Wohnungsbaupolitik

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