Duisburger Journal
20 Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 Wohnungsbaupolitik ➧ einschließlich deren Umhausungen sowie die dazugehörigen Gasspeicher mit einer Speichermenge von bis zu 20 Kilo- gramm pro Geräte, sollen gänzlich verfahrensfrei gestellt werden. Mobilfunkausbau ab dem 1. Januar 2024 im Nordrhein-Westfalen-Tempo Nachdem die geänderte Landesbauordnung zum Sommer 2021 bereits Erleichterungen für den Mobilfunkausbau ge- bracht hat, legt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt noch einmal nach: Antennen im Außenbereich sollen – ohne Höhenbegrenzung und damit anders als heute – bau- ordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt werden. Ortsverän- derliche Antennenträger sollen bis zu 48 Monate errichtet werden dürfen. Des Weiteren sollen die zugehörigen Versor- gungseinheiten bis zu 30 Kubikmeter (heute: 10 Kubikmeter) verfahrensfrei sein; dies wird insbesondere den Ausbau an Bahnstrecken erheblich vereinfachen. Baugenehmigungsverfahren vereinfachen Ein zentraler Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist es, Bauge- nehmigungsverfahren zu erleichtern. Die Regelungen für eine Genehmigungsfreistellung sehen vor, dass künftig Wohngebäude (bis einschließlich der Gebäudeklasse 4) unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei gestellt werden sollen. Bisher war dies für Wohngebäude der Gebäu- deklasse 1 bis 3 der Fall. Mit der Änderung können höhere Wohngebäude unter eine Genehmigungsfreistellung fallen. Ebenfalls sind Änderungen im Zusammenhang mit der Bau- vorlageberechtigung im Gesetzentwurf vorgesehen. Sie ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch von Bauwerken als ver- antwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen. Mit der Einführung der sogenannten „kleinen Bauvorlageberechti- gung” können beispielsweise zukünftig bestimmte Hand- werksmeisterinnen und -meister und ihnen gleichstellte Per- sonen Bauvorlagen für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 erstellen. Hoch hinaus mit Holzbau, Umbaukultur und Anpassung an die Musterbauordnung Mit den Änderungen in der Landesbauordnung für Nord- rhein-Westfalen sollen weiterhin Anpassungen an die Mu- sterbauordnung vorgenommen werden, um die Bauvor- schriften der Länder aneinander anzupassen. Über weitere Änderungen soll das „Bauen mit Holz“ weitere Unterstützung erfahren: Die Änderungen ermöglichen eine umfassende Anwendung der im Land Nordrhein-Westfalen eingeführten Muster-Holzbaurichtlinie. Um nachhaltige Bauweisen zu ermöglichen, wird des Weite- ren ein neuer Abweichungstatbestand in die Bauordnung aufgenommen. Mit diesem sollen neue Bau- und Wohn- formen praktisch erprobt werden können. Des Weiteren wird die „Umbaukultur“ gefördert, in dem Abweichungen zuzulassen sind, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Hintergrund: Mit dem ersten Änderungsgesetz zur Landesbauordnung, welches im Sommer 2021 in Kraft getreten ist, wurden ins- besondere Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunk- ausbaus und zur Einsparung von CO 2 -Gebäudeemissionen umgesetzt. Mit der erneuten Überarbeitung der Landesbau- ordnung für Nordrhein-Westfalen trägt die Landesregierung den veränderten Anforderungen und der Innovation beim Bau Rechnung. Bundesbauministerium fördert sozialen Wohnungsbau Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus fördert die Bundesregierung auch gezielt Wohnungen für Studierende und Auszubildende. Die Bundesregierung hat die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, im Vergleich zu ihren Vorgängerregierungen, massiv erhöht. Dies betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Sören Bartol , angesichts der in einigen Medien berichteten Zahlen aus dem vergangenen Jahr: „Eine unserer wichtigsten Prioritäten ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Deshalb stellen wir bis zum Jahr 2027 die neue Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Erfahrungsgemäß legen die Länder dann mindestens noch einmal den gleichen Betrag oben drauf, so dass letztendlich sogar die doppelte Summe zur Verfügung steht. Bis sich diese Investitionen in fertiggestellten Wohnungen wider- spiegeln, braucht es natürlich etwas Zeit. Dies wird derzeit besonders erschwert durch die Auswirkungen des Angriffs- kriegs auf die Ukraine, wie beispielsweise Materialengpässe und gestiegene Energiepreise. Hinzukommen steigende
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