Duisburger Journal

Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 19 Wohnungsbaupolitik Neue Landesbauordnung Wind – Wohngebiete – Wachstum – Dreiklang für NRW „Mit der neuen Landesbauordnung bekommt das Bauen in Nordrhein-Westfalen ein Update für mehr Erneuerbare Energie und Mobilfunk und zugleich stärken wir den Wohnungsbau und den Umbau vorhandener Gebäude.”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Das Landeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschluss- fassung übersandt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. „Mit der neuen Landesbauordnung bekommt das Bauen in Nordrhein-Westfalen ein Update für mehr Erneuerbare Ener- gie und Mobilfunk und zugleich stärken wir den Wohnungs- bau und den Umbau vorhandener Gebäude. Das neue Gesetz ist der Leitplan für das Bauen in unserem Bundesland. Es ist ein Recht für die Praxis, für mehr Einfachheit bei gleich- zeitiger Wahrung der Gefahrenabwehr. Mobilfunk, Wind, Wärmepumpe, Solar, Wasserstoff – die Landesregierung liefert Nordrhein-Westfalen-Tempo”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Weg mit der Schriftform, hin zur Textform Mit dem Update zur Landesbauordnung soll in Nordrhein- Westfalen das Schriftformerfordernis zugunsten der Text- form aufgegeben werden. Da die Unteren Bauaufsichts- behörden bei der Digitalisierung der Baugenehmigung weiter vorankommen, kann mit dem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung dieser wichtige Schritt zur Entlastung der Antragstellenden und der Behörden gegangen werden. Wind. Wohngebiete. Wachstum. Dreiklang für Nordrhein-Westfalen Windenergie: Künftig soll eine Windenergieanlage ins- besondere einen bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grund- stücksgrenzen und Wohngebäuden einhalten. Anders als bis- her, soll dieser Abstand sich nach 30 Prozent ihrer größten Höhe (bisher: 50 Prozent) richten. Einen großen Schritt nach vorne macht das Land Nordrhein-Westfalen, indem ab dem 1. Januar 2024 für Windenergieanlagen nicht mehr das bau- aufsichtliche Vollverfahren, sondern nur noch das vereinfachte Verfahren gelten soll. Des Weiteren sollen auf Antrag einer Bauherrschaft das bauaufsichtliche Verfahren sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können. „Wind. Wohngebiete. Wachstum. Das ist der Dreiklang des Gesetzentwurfs für den Windkraftausbau in Nordrhein- Westfalen. Wir brauchen keine ‚Deutschland-Türme’, wenn internationale Standards, die beispielsweise mit der EU-Ma- schinenrichtlinie konform sind, ausreichend Sicherheit bieten. Das wird Zeit und Geld sparen. Damit werden wir deutschlandweit Vorreiter. Volle Kraft voraus: Wenn der Landtag die Änderungen auf den Weg bringt, werden bau- aufsichtliche Verfahren für Windenergieanlagen ab dem 1. Januar 2024 deutlich beschleunigt”, sagt Ministerin Scharrenbach. Weniger Abstand für mehr Solaranlagen und Wärmepumpen Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die bauordnungs- rechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Haus- dächern und die von Wärmepumpen zu Nachbargrund- stücken wegfallen sollen. Bei Wärmepumpen haben die Bau- herrschaften aber die Lärmwirkungen auf die Nachbarschaft unverändert zu berücksichtigen. Damit wird ein Erlass aus Dezember 2022 zu diesen Vorhaben in ein gesetzliches Fundament gegossen. Solaranlagen können damit spätestens ab dem 1. Januar 2024 ohne Abstand zur Grenzwand auf Dächern installiert werden. „Das ist Klimaschutz hausge- macht: Die neue Landesbauordnung vereinfacht die Nutzung von Erde, Sonne und Wind, die rund um das eigene Haus zu finden sind“, so Ministerin Scharrenbach. In Umsetzung des Zukunftsvertrages von CDU und Bündnis ´ 90/Die Grünen soll eine zeitlich gestaffelte Solaranlagen- Pflicht eingeführt werden: Für Bauanträge, die ab dem 1. Ja- nuar 2024 für Nicht-Wohngebäude und ab dem 1. Januar 2025 für Wohngebäude eingehen, soll eine PV-Pflicht gelten. Das Nähere wird eine Rechtsverordnung regeln. Alle reden über Wasserstoff: Nordrhein-Westfalen macht es bauordnungsrechtlich möglich Technologie-Offenheit schreibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein- Westfalen groß. Daher finden sich im Gesetzentwurf der Landesregierung auch Regelungen zum Thema „Wasser- stoff”: Anlagen zur Wasserstofferzeugung, sofern der darin erzeugte Wasserstoff dem Eigenverbrauch der baulichen An- lagen dient, für die sie errichtet werden, sowie bestimmte Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff ➧ Lehmstraße 15 · 47059 Duisburg Tel.: (02 03) 31 49 14 www.pews-bedachungen.de Seit über 25 Jahren für Sie da! Kaminbau · Gründächer · Abdichttechnik Flachdach · Terrassen und Balkonsanierung Bauklempnerei ·Fassadenverkleidung 25 Jubiläum – Anzeige –

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