Duisburger Journal
18 Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 Wohnungsbaupolitik ➧ NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen (Bau, Ersterwerb oder Sanierung von nachhaltigem Wohneigentum) • Streichung Förderhöchstbetrag für Neubauvorhaben (ak- tuell 250.000 Euro) • Einführung neuer Laufzeitvarianten • Erhöhung der festen Zinsverbilligung von 0,5 Prozent auf 1,0 Prozent. • Beim Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen gibt es keine Einkommensgrenzen. NRW.BANK.Gebäudesanierung (Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum) • Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent • Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 75.000 Euro je Vorhaben auf 150.000 Euro • Einführung neuer Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten • Beim Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung gibt es keine Einkommensgrenzen. Weitere Informationen zu den Programmen finden Sie unter: • Mehr zu NRW.BANK.Wohneigentum www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/ nrwbank-wohneigentum.html • Mehr zu NRW.BANK.Gebäudesanierung www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15603 /nrwbank-gebaeudesanierung.htm • Mehr zu NRW.BANK.Nachhaltig www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60050 /nrwbank-nachhaltig-wohnen.html IW-Umfrage: Indexmieten am Wohnungsmarkt – nur Nischenprodukt Gerade einmal 2,2 Prozent der deutschen Mieter haben eine Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbart, wie Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus einer Umfrage zeigen, die im Februar 2023 veröffentlicht wurde. Demnach sind die an die Inflation gekoppelten Mietverträge sind nur ein Nischenprodukt auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Auch die Staffelmiete (§ 557a BGB), bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft den Wissenschaftlern zufolge nur drei Prozent aller Mieter. Die große Mehrheit (92 Prozent) der 5.303 Mieter hat einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten. Indexmiete: Risiko bei energetischer Sanierung Im Neubau – bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden– spielen Indexmieten eine etwas größere Rolle, sind aber noch immer deutlich in der Minderheit, meldet das IW: Hier haben sieben Prozent der Mieter einen solchen Vertrag unterzeichnet und 11,1 Prozent einen Staf- felmietvertrag. IW-Immobilienexperte Ralph Henger rechnet nicht damit, dass Indexmietverträge marktbeherrschend sein werden. Die Risiken und möglichen Nachteile gegenüber Standard- mietverträgen seien für Mieter und Vermieter zu hoch. „Wenn Vermieter energetisch modernisieren, dürfen sie die Miete nicht über eine Modernisierungsumlage anheben. Sie sollten deshalb darauf achten, Indexmieten nur für Neubauten oder frisch modernisierten Wohnungen anzubie- ten“, rät Henger: Oder die Indexmiete zeitlich befristen, was heute schon zulässig ist. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist gegen Einschränkungen bei Indexmieten am Wohnungsmarkt. Investitionen in den Wohnungsbau seien nur dann attraktiv, wenn eine Vermietung wertstabile Erträge verspreche. Wenn die Bundesregierung privates Kapital mobilisieren wolle, sollte sie nicht das Signal aussenden, „dass da noch mehr Regulierung droht“. Buschmann verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem keine konkrete Vereinbarung zur Indexmiete enthalten sei: „Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf verschiedene mietrecht- liche Reformen verständigt; zu diesen Abreden stehe ich.“ Indexmiete: Keine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte im Juni 2023 beim Deutschen Mietertag, sie sehe „großen Veränderungs- bedarf“ bei der Indexmiete. Diese sei in Zeiten einer hohen Inflation eine starke Belastung für Wohnungsmieter. Sie könne sich vorstellen, diese an die allgemeine Mietpreisent- wicklung zu koppeln oder eine Kappungsgrenze festzulegen, sagte Geywitz der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszei- tung“. Bei Indexmietverträgen können die Mieten jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundes- amtes erhöht werden. Dafür gibt es bei dieser Variante keine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Was für Mieter unter dem Strich günstiger ist, hängt also davon ab, was stärker steigt: die Verbraucherpreise insgesamt oder der Mietzins im eigenen Viertel. Die Verbrau- cherpreise sind im Juli 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 6,2 Prozent gestiegen. Die Jahresteuerungsrate lag im Juni 2023 noch bei 6,4 Prozent. Buschmann: Regulierung von Indexmieten beimWohnen unnötig Justizminister will am Konzept nichts ändern Steigt die Inflation, steigt die Indexmiete. Bauministerin Klara Geywitz sieht zum Mieterschutz Änderungsbedarf an dem Konzept. Justizminister Marco Buschmann sperrt sich dagegen. Das Problem sei der Wohnungsmangel, nicht fehlende Regulierungen.
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