Duisburger Journal
Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 17 Wohnungsbaupolitik Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt Zuhause-Bauer mit verbesserter Förderung Eigentumsförderprogramme werden zusammengeführt Ab dem 1. September 2023 werden die drei Eigentumsförderprogramme der landeseigenen Förderbank, NRW.BANK, „NRW.BANK.Wohneigentum“, „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ und „NRW.BANK.Gebäudesanie- rung“ mit deutlich verbesserten Konditionen ausgestattet. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK wollen damit den aktuellen Marktbedingungen wie den gestiegenen Baukosten und Bauzinsen ent- gegenwirken und Bürgerinnen und Bürger entlasten. Alle drei Programme bieten Darlehen für Privathaushalte, die Wohneigentum bauen, kaufen oder sanieren möchten. nanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung möglich sind. Bis zu 100 Prozent des zu finanzierenden Restkapitals können so finan- ziert werden. So werden die Bürgerinnen und Bürger unter- stützt, die zu günstigen Zinskonditionen einen Kredit aufge- nommen haben und durch die aktuell stark gestiegenen Kre- ditzinsen ihren aktuellen Kredit nicht weiterfinanzieren könn- ten. Übersicht über die Änderungen der wohnwirtschaftli- chen Förderprogramme der NRW.BANK ab dem 1. Sep- tember 2023: NRW.BANK.Wohneigentum (Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums) • Einführung eines Verwendungszwecks für Anschluss- finanzierungen • Einführung neuer Laufzeitvarianten • Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent • Das Förderprogramm NRW.BANK.Wohneigentum richtet sich an Haushalte mit mittleren bis höheren Einkommen. Auch hier wurden seit 1. März die Einkommensgrenzen erhöht. Bei Einzelpersonen zum Beispiel sind das maximal 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (zuvor: 60.000 Euro); bei Familien mit zwei Kindern 140.000 Euro (100.000 Euro je Paar plus 20.000 Euro je Kind, zuvor: 75.000 Euro je Paar plus 15.000 Euro je Kind). ➧ „Wer in Nordrhein-Westfalen vom Eigenheim träumt, soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in den eigenen vier Wänden aufzuwachen. Wir fördern, was Wohnungen schafft. Das machen wir mit der öffentlichen Wohnraumför- derung und den Förderprogrammen der NRW.BANK. Damit sind wir auch ‚Zuhause-Bauer‘. Jetzt setzen wir noch einen weiteren Stein auf dieses stabile Fundament. Für die drei Darlehensprogramme der NRW.BANK werden die Zinssätze verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufge- setzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die Förderbank passgenaue Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Zudem kann etwa das Programm NRW.BANK.Wohneigentum nun erstmals auch für Anschluss- finanzierungen eingesetzt werden. Damit greifen wir denen unter die Arme, die eine Anschlussfinanzierung ihres Kredits zu den gestiegenen Konditionen nicht mehr bedienen könn- ten. Haushalte mit mittlerem Einkommen werden bei der Finanzierung ihrer Eigentumspläne jetzt besser unterstützt. Eigentümer und die, die es werden wollen, können auf Nord- rhein-Westfalen bauen – aller Krisen zum Trotz“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes bietet ihre wohn- wirtschaftlichen Förderprogramme ergänzend zur öffentli- chen Wohnraumförderung des Landes an. Die NRW.BANK- Förderung ist über die Hausbanken zu beantragen. Sie ist mit anderen Fördermitteln von Land und Bund kombinierbar. „Gemeinsammit demMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sor- gen wir mit unserer Förderung dafür, dass mehr bezahlbarer Wohnraum in Nordrhein-Westfalen geschaffen wird“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK. „In Zeiten hoher Preise und gestiegener Zinsen kommt dem geförderten Wohnungsbau dabei eine besondere Bedeutung zu. Damit dieser weiter an Attraktivität gewinnt, haben wir die Förderkonditionen jetzt noch einmal verbessert.“ Der Zinssatz etwa beim NRW.BANK.Wohneigentum wird ab dem 1. September 2023 um 0,2 Prozent verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die NRW.BANK ebenfalls kürzere sowie längere Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Eine weitere Verbesserung des För- derangebots besteht darin, dass zukünftig mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum auch Anschlussfi- – Anzeige –
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