Duisburger Journal
Wohnungsbaupolitik Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 15 Europaweites hohes Verbraucherschutzniveau Mit der erstmaligen Aufnahme von hohen hygienischen An- forderungen an alle Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser in der EU-Trinkwasserrichtlinie wird in Zukunft ein europaweites hohes Verbraucherschutz- niveau dafür sorgen, dass sichere Materialien beispielsweise in Rohren oder Armaturen verwendet werden müssen. In Deutschland ist dies bereits seit Langem umfassend ge- regelt . Die Bundesregierung hatte sich bei den Verhandlun- gen in Brüssel erfolgreich dafür eingesetzt, diese hohen An- forderungen auf die EU auszuweiten, so dass in Deutschland vertriebene Produkte aus dem EU-Ausland künftig das gleiche Schutzniveau erfüllen müssen. Weitere neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie sind in Deutschland bereits seit Jahren zumSchutz der Bürger- innen und Bürger umgesetzt . Dies betrifft unter anderem Grenzwerte für Legionellen, Uran sowie Desinfektionsmit- telrückstände wie Chlorit und Chlorat. Daneben werden in der EU-Trinkwasserrichtlinie weitgehende neue Rege- lungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen sowie zum Zugang zu sauberem Trinkwasser innerhalb der EU verbindlich getroffen, die nicht in der Trinkwasserverord- nung sondern im Umweltrecht umgesetzt werden. Dazu gehört eine bereits Anfang 2023 vollzogene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, durch die die Kommunen verpflichtet werden, im öffentlichen Raum Trinkwasser- brunnen als Teil der Daseinsvorsorge einzurichten. Der Text und die Struktur der Trinkwasserverordnung wurden von Grund auf neu gestaltet, was zu einer bes- seren Verständlichkeit der Regelungen führt und damit die Anwenderfreundlichkeit deutlich erhöht. Mietenstopp Die Führung der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD Bundesvorstand fordert in einem Positionspapier unter anderem einen Mietenstopp und eine Begrenzung von Indexmieten. Dazu die Meinung von Wohnungsunternehmen: Ein Mie- tenstopp mit einer Begrenzung auf 6 Prozent innerhalb von drei Jahren würde dem Wohnungsmarkt schwer schaden. Den privaten Vermietern würde die wirt- schaftliche Grundlage entzogen, denn die Kosten laufen ungebremst weiter und steigen mit der Inflation. Auch die SPD-Pläne zur Indexmiete werden kritisiert: Index- mieten können nicht an den Nettokaltmietenindex ge- koppelt werden. Die Indexmiete macht nur einen ge- ringen Bruchteil der Mietabschlüsse aus. Es sei auch falsch, dass eine Indexmiete eine automatische Mieter- höhung bedeute. Vermieter müssen die Mieterhöhung nach dem Index aktiv einfordern und könnten dabei in wirtschaftlichen Situationen auch Augenmaß walten lassen. Sonderabschreibung und 1.000 Euro-Freigrenze Die Sonderabschreibung (degressive AfA) für den Wohnungsbau kommt – befristet auf sechs Jahre, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab dem 1.10.2023. Das Bundeskabinett hat die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranrei- ze beschlossen. Sechs Jahre lang sollen sechs Prozent der Investitionskosten beim Wohnungsbau von der Steuer abgeschrieben werden können, ohne Obergrenzen, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Projekte ab dem 1.10.2023 sofort zu Baubeginn – das Bundeskabinett hat am 29. August auf der zweitägigen Klausurtagung in Meseberg die Einführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für Neubauten beschlossen. Der Vorschlag kam von Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Sie wolle „angesichts des dramatischen Einbruchs bei den Baugenehmigungen und damit verbunden dem Rückgang der Bauinvestitionen in diesem Jahr“ mit erweiterten steuer- lichen Abschreibungsmöglichkeiten einen Anreiz schaffen, dass Bauvorhaben zügig umgesetzt werden, hatte die Minis- terin vor einigen Tagen angekündigt. Neuer Steueranreiz: Degressive AfA befristet bis 2030 Geywitz hat die Einführung einer bis Ende 2030 befristeten degressiven AfA für Wohngebäude ab Januar 2024 vorge- schlagen“. Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollen jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können – in den folgenden vier Jahren fünf Prozent und danach zwei Prozent. Im Moment sind es dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) zufolge in der Regel drei Prozent. Die degressive AfA bilde die Realität ab, sagte Geywitz. In neuen Gebäuden verbaute Technik werde oft innerhalb we- niger Jahre überholt. Dadurch verlören Gebäude zu Anfang – Anzeige –
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjU1ODE=