Duisburger Journal
Wohnungsbaupolitik 14 Duisburger Journal von HuG Duisburg 9/2023 ➧ Die Kritik am Heizungsgesetz, das in seiner ersten Fassung ein striktes Verbot von Öl- und Gas-Heizung ab 2024 vorsah, erklärt Habeck mit der Krisen-Müdigkeit der Deutschen nach dem Winter, in dem die Menschen Angst vor Gas- und Stromknappheit hatten. Dazu käme, dass „wild Angst geschürt“ worden seien, so Habeck. „Wenn in so einer Phase der Verunsicherung auch noch wild Ängste geschürt werden – da kommt jemand, reißt deine Heizung raus –, wird daraus ein schwieriges Gemisch. Die öffentliche Debatte war dann so tosend, dass es erst mal schwer war, genau genug hin- zuhören.“ Rückblick: Zahlreiche Experten, Verbände und sogar Ampel- Partner äußerten deutliche Kritik an Habecks Heizungsgesetz. Der Entwurf wurde schließlich massiv auf- geweicht. Kritische Top-Manager sollen „Mentalität verändern“ Auch Habecks Ampel-Bilanz fällt äußerst positiv aus: Man habe die Energiekrise abgewendet, das russische Gas ersetzt, Fortschritte bei der Digitalisierung erreicht, die erneuerbaren Energien ausgebaut. Der Minister selbstbewusst: „Man kann das, was gerade in Deutschland passiert, also auch stark erzählen.“ In der Wirtschaft herrscht derweil Alarmstimmung. Während die großen Volkswirtschaften der Welt wachsen (USA 1,8 Prozent), sagt der Internationale Währungsfonds für Deutschland ein Minus von 0,3 Prozent voraus. Die Sorgen vieler deutscher Top-Manager will Habeck aber nicht gelten lassen. Schluss mit Meckern, sagt der Minister: „Dann müssen die Vorstandsvorsitzenden die Mentalität mit verändern!“ Neue Trinkwasserverordnung: Regelungen sichern Qualitätsniveau beim Trinkwasser Die neu gefasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sieht die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen werden verpflichtet, alte Bleilei- tungen stillzulegen oder auszutauschen. Die neu gefasste Trinkwasserverordnung ist in Kraft ge- treten , mit der maßgebliche Inhalte der EU-Trinkwasser- richtlinie aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Die Trink- wasserverordnung sorgt weiterhin für das gewohnt hohe Qualitätsniveau beim Trinkwasser mit besonderem Augen- merk auf neue Herausforderungen durch Umwelteinflüsse auf die Trinkwasserressourcen. Risikobasierter Ansatz Zur Gewährleistung der Trinkwasserhygiene wird der soge- nannte „risikobasierte Ansatz“ verpflichtend eingeführt , der das Trinkwasser prozessorientiert in den Blick nimmt und nicht nur das „Endprodukt“ kontrolliert. Der risikobasierte Ansatz bedeutet, dass abgeschätzt wird, welche Risiken, die sich negativ auf die Beschaffenheit des Trinkwassers auswir- ken können, unter den speziellen Verhältnissen der Wasser- versorgungsanlage vorhanden sind (Risikoabschätzung) . Auf dieser Basis wird gezielt Prävention betrieben durch Maßnahmen in allen Prozessschritten vom Brunnen bis zum Zapfhahn . Dieses moderne Überwachungskonzept wird auch von der WHO empfohlen. Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen Regelungen zur Überwachung des Trinkwassers auf Belas- tungen mit Chemikalien und auf mikrobielle Verun- reinigungen werden gemäß den Vorgaben der EU-Trink- wasserrichtlinie eingeführt oder weitergehend national angepasst . Ebenfalls neu eingeführt werden Informations- pflichten für Wasserversorgungsunternehmen , die die Verbraucherinnen und Verbraucher über Qualität, Preisgestaltung und den individuellen Verbrauch im Zusam- menhang mit ihrem örtlichen Trinkwasser informieren müssen. Weiterhin sind Informationen zum Wassersparen und zur Vermeidung der Aufnahme von in den Leitungen abgestandenem Trinkwasser (Stagnationswasser) bereitzu- stellen. Niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe Wasserversorger müssen das noch nicht aufbereitete Wasser (Rohwasser) wie bisher unter anderem auf Pestizidrück- stände und auf Schwermetalle wie Arsen oder Chrom untersuchen, letztere nach einer Übergangsfrist mit noch strengeren Maßstäben. Demnächst werden auch bestimmte hormonell aktive Substanzen wie Bisphenol-A sowie Vertreter der Industriechemikaliengruppe „perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)“ überwacht. Alle erhobenen Daten müssen dokumentiert und den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Übersicht mit der Wasserrechnung , gegebenenfalls über Vermieterinnen und Vermieter, und umfangreichere Verbraucherinformationen zusätzlich im Internet zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen nach der EU-Trinkwasserrichtlinie Wasserverluste im Leitungsnetz ermittelt und gegebenenfalls vermindert wer- den. Hier hat Deutschland im internationalen Vergleich keine nennenswerten Probleme. Entfernung von Bleileitungen Zum Schutz von empfindlichen Bevölkerungsgruppen, insbe- sondere Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, sollen außerdem die letzten noch vorhandenen Reste von vor mehr als 50 Jahren eingebauten Bleileitungen aus der Haus- anschlussleitung oder der Trinkwasserinstallation im Haus bis 2026 entfernt werden, soweit dies noch nicht geschehen ist. Bei ausschließlich durch die Inhaber eigengenutzten Trink- wasserinstallationen sind Regelungen vorgesehen, die eine Weiternutzung unter der Voraussetzung erlauben, dass keine Risikogruppen betroffen sind. Außerdem werden ab 2026 Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasser- installationen zentral im Umweltbundesamt gesammelt und ausgewertet . Damit wird die Datenbasis für zukünftige Maßnahmen zur Vermeidung von durch Legio- nellen ausgelösten Krankheiten nochmals erweitert.
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